Haftungsauschluss
Haftungsauschluss
Der nachstehende Haftungsausschluss ist Teil der Ausschreibung des Bergslaloms ÜBERSBACH am 18.04.2026 mit dem Veranstalter Motorsport Neuherz.
Mit ihrer/seiner Unterschrift bestätigt die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Haftungsausschluss vollinhaltlich verstanden zu haben und diesen zu akzeptieren. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt gegenüber Bewerberinnen/Bewerbern, Fahrerinnen/Fahrern, Helferinnen/Helfern und Dritten jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jede Bewerberin/Fahrerin, jeder Bewerber/Fahrer ist für ihre/seine Versicherungen selbst verantwortlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verstehen und sind sich aller Risiken und Gefahren des Motorsports bewusst und akzeptieren diese gänzlich und uneingeschränkt. Für den Fall, dass eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer während der Veranstaltung verletzt wird, erklärt sie oder er durch Abgabe ihrer oder seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass sie oder er jegliche medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen genehmigt und akzeptiert. All diese voran genannten Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes der Teilnehmerin respektive des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich ebenfalls, alle dadurch anfallende Kosten selbständig zu übernehmen, sofern diese nicht durch andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten ebenfalls für sich und ihre Rechtsnachfolger auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuelle Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen den Veranstalter respektive Organisator, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung in einer Verbindung steht (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie anderer Teilnehmer, im folgenden “Parteien” genannt. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass absolutes Alkoholverbot vor und während der Teilnahme an der Veranstaltung gilt!
Sämtliche Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die “Parteien” eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit allenfalls auftretenden Verletzungen am Körper oder der Gesundheit, Schäden, Verlusten, Kosten und/oder darüberhinausgehende Vertretungskosten, die den Teilnehmern aufgrund eines denkmöglichen Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die “Parteien” von der Haftung für solche oben genannten Szenarien befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schad- und klaglos halten. Die Teilnehmer erklären weiters mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie durch freien Willen und ohne Zwang diese Verpflichtungen eingehen und damit auf etwaige Klagerechte aufgrund von Schäden gegen die “Parteien” unwiderruflich verzichten, soweit dies nach geltendem österreichischen Recht zulässig ist.
Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den “Parteien”, daher insbesondere gegenüber dem Veranstalter, Organisator respektive gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen, auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer, die mit dem typischen Sportrisiko (Motorsport) verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden, dies auch für den Fall von Fahrlässigkeit der „Parteien“.
Übersbach am 18.04.2026